Die AFIR (EU-Verordnung 2023/1804) reguliert den öffentlichen Ladeinfrastruktur-Ausbau EU-weit durch Verordnungen, welche über nationalen Vorgaben stehen. Wie wir Sie mit place2charge bei der Umsetzung von AFIR-Verordnungen unterstützen können, erfahren Sie in diesem Artikel. Ein Überblick über vier zentrale AFIR-Verordnungen im Kontext der Ladeinfrastruktur:
AFIR-Ausbauziele entlang der Autobahn
Entlang des TEN-V-Kernnetzes müssen bis 2025 alle 60 km Schnellladepunkte mit mindestens 150 kW verfügbar sein, bis Ende 2027 sogar 600 kW Mindestleistung pro Standort. Für schwere Nutzfahrzeuge gelten eigene Ausbauziele bis 2030/2035, die wir in Punkt 2 erläutern. Gerne helfen wir Ihnen mit place2charge mit einer Gap-Analyse, Versorgungslücken im TEN-V-Kernnetz für die Ausbauziele für PKW und Nutzfahrzeuge zu identifizieren, sowie mit der place2charge KI eine bedarfsorientierte Dimensionierung Ihrer Ladeparks zu planen, mit der Sie die Auslastung entlang Ihrer Autobahn-Standorte optimieren können. Ebenfalls unterstützen wir Sie strategisch bei der anstehenden Ausschreibung zu den Raststätten der Autobahn GmbH und Task & Rast, die nun nach dem Urteil des OLG Düsseldorf im März 2026 zeitnah starten wird. Beantworten Sie mit place2charge die Frage, welche Lose das größte Umsatzpotential mit sich bringen und bei der Teilnahme an der Ausschreibung zu bevorzugen sind.
Ausbauziele für Nutzfahrzeuge
Entlang des TEN-V-Kernnetzes müssen bis 2030 alle 60 km mindestens 3600 kW pro Standort für Nutzfahrzeuge geschaffen werden. Mit LKW-Verkehrsdaten für jeden Autobahn-Streckenabschnitt, LKW-Parkflächen und historischen Auslastungsdaten unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Potentialanalyse für eLKW-Ladestandorte. Unter der Berücksichtigung von Studien und Veröffentlichungen des Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung blicken wir darüber hinaus über die derzeit stattfindende Euphorie hinaus und geben Einblicke, wie viel eLKW-Ladebedarf in Zukunft überhaupt für öffentliche Ladeinfrastruktur entstehen wird und welcher Bedarf über Depotladen abgedeckt werden wird.
Bezahlmöglichkeiten ohne Vertrag oder Abonnement
Eine Bezahlung muss ad-hoc, kartenbasiert und ohne Vertrag möglich sein – ohne App- oder Abonnementzwang.Verstehen Sie mit place2charge, welche Ladetarife bei Ihren unmittelbaren Wettbewerber angeboten werden und passen Sie Ihre ad-hoc-Preise entsprechend an. Behalten Sie darüber hinaus in place2charge stets automatisiert einen Überblick, welche Ihrer Ladesäulen bereits mit einem Kreditkarten-Terminal ausgestattet sind.
Die ISO 15118 und Plug & Charge
ISO 15118 / Plug & Charge wird für neue öffentliche Ladepunkte ab bestimmten Leistungsklassen perspektivisch zur Pflicht. Erstellen Sie gemeinsam mit uns in place2charge eine ISO 15118 Readiness-Karte zur Hardware Ihrer Ladesäulen, mit der Sie herausfinden können, welche Hardware per Software-Update die ISO 15118 umsetzen können und bei welchen Ihrer Standorte ein Hardware-Upgrade nötig werden wird. Simulieren Sie mit place2charge, welche Hardware an Ihrem Standort für das wirtschaftlichste Ergebnis geeignet ist.
Im Folgenden haben wir weiteres Basiswissen zur AFIR für Sie zusammengefasst.
Basiswissen und Zeithorizonte zur AFIR im Kontext der E-Mobilität
Bereits seit 2024 sind für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur innerhalb der EU durch die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) zahlreiche Regulierungen beschlossen worden, die schrittweise in Kraft getreten sind. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Säulen der AFIR geben.
Darüber hinaus zeigen wir Ihnen auf, wie Sie mit place2charge AFIR-Vorgaben stets automatisiert berücksichtigen können, so dass Sie effektiv und gesetzeskonform planen können und dabei keine Vorgabe verletzen.
Das übergeordnete Ziel seit dem Beschluss der AFIR 2024 ist die Bereitstellung einer einheitlichen, benutzerfreundlichen und interoperablen Infrastruktur alternativer Antriebe in Europa. Damit soll die Akzeptanz für alternative Antriebe, im Besonderen für E-Mobilität, gestärkt und Ladeinfrastruktur für alle Menschen in Europa erreichbar gemacht werden.
Der Fokus liegt auf öffentlichen Ladepunkten
Unter die AFIR fallen fast ausschließlich öffentliche Ladesäulen, die unbeschränkt zugänglich und ohne individuelle Kennzeichnung sein müssen, inklusive Straßenränder und Parkplätze ohne Schranken oder Schilder. Nicht-öffentliche Ladesäulen fallen nur unter ganz bestimmten Bedingungen unter die AFIR, welche die Bundesnetzagentur hier erläutert.
Bestimmungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur
Die AFIR definiert genaue, verbindliche Ziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb Europas bis 2035. Die AFIR-Verordnungen ergänzen die jeweils nationalen Verordnungen zur Ladeinfrastruktur, wie z.B. die deutsche Ladesäulenverordnung. AFIR-Vorgaben stehen dabei stets über nationalen Vorgaben.
Die Ziele betreffen alle das TEN-V-Ladenetz. Jedoch wird unterschieden zwischen Zielen für das TEN-V Kernnetz und das TEN-V-Gesamtnetz, sowie zwischen Ladesäulen für normale BEV und für schwere batteriebetriebene Nutzfahrzeuge.
Zentrale Ziele und Fristen im Überblick
TEN-V-Kernnetz für BEV PKW
- bis zum 31.12.2027: 600 kW Ladestandorte beidseitig mit mind. 2 x 150 kW Ladepunkte alle 60 km des Kernnetzes
TEN-V-Kernnetz für schwere batteriebetriebene Nutzfahrzeuge
- bis zum 31.12.2027: mind. 2.800 kW und mind. zwei Ladepunkten mit einer individuellen Ladeleistung von mind. 350 kW auf 50% der Strecke entlang des Kernnetzes
- bis zum 31.12.2030: mind. 3600 kW und mind. 2x mind. 350kW alle 60 km (vollständige Abdeckung)
TEN-V-Gesamtnetz für BEV PKW
- bis zum 31.12.2027: 300 kW Ladestandorte beidseitig mit mind 1 x 150 kW Ladepunkte alle 60 km auf 50% der Strecke entlang des Gesamtnetzes
- bis zum 31.12.2030: 300 kW Pools beidseitig mit mind 1 x 150 kW Ladepunkte alle 60 km auf 100% der Strecke entlang des Gesamtnetzes
- bis zum 31.12.2035: 600 kW Ladestandorte beidseitig mit mind. 2 x 150 kW Ladepunkte alle 60 km auf 100% der Strecke entlang des Gesamtnetzes
TEN-V-Gesamtnetz für schwere batteriebetriebene Nutzfahrzeuge
- bis 31.12.2025: an städtischen Knoten 900 kW Ladestandorte mit Stationen mit 150 kW
- bis 31.12.2027: 1400 kW Ladestandorte beidseitig mit mind 1 x 350 kW Ladepunkt alle 120km auf 50% der Strecke entlang des Gesamtnetzes
- bis 31.12.2030: alle 100 km 1500 kW Ladestandorte beidseitig mind. 1 x 350 kW auf 100% der Strecke entlang des Gesamtnetzes (vollständige Netzabdeckung)
Zusätzlich laufen über den gesamten Ausbauzeitraum auch dynamsiche, bestandsbasierte Ausbauziele:
- pro E-Auto muss 1,3 kW Ladeleistung auf regionaler Ebene installiert werden, bzw. 0,8 kW/PHEV für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Sowohl das Kern- als auch das Gesamtnetz sollen bis 2030 sowohl für normale BEV als auch schwere batteriebetriebene Nutzfahrzeuge komplett abgedeckt sein.
Alle Informationen und Infografiken zu den Ausbauzielen und den betreffenden Netzen gibt es bei der Nationalen Leitstelle.



