Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nach vierjähriger Prozessdauer entschieden: Dem Antrag von Fastned gegen die Autobahn GmbH des Bundes wird vollständig stattgegeben. Damit ist der Bund verpflichtet, ein Ausschreibungsverfahren für die Ladeinfrastruktur an Autobahn-Raststätten einzuleiten.
Das Urteil ist seit dem 6. März 2026 rechtskräftig und öffnet in Zukunft einen fairen Wettbewerb für die Ladeinfrastruktur an Raststätten. Der Bau neuer Ladesäulen wird von nun an durch eine europaweite Ausschreibung geregelt.
Gerne helfen wir Ihnen, mit place2charge die Fülle neuer Möglichkeiten auszunutzen: Da der Bau von Ladesäulen seit Beginn des Verfahrens praktisch zum Erliegen kam, sind viele Raststätten noch unbesetzt.
Mit place2charge können Sie als CPO die profitabelsten Raststätten und Lose der Ausschreibung identifizieren, mit dem Ziel, optimale Ladestandorte entlang der Autobahnen zu errichten.
Bewirtschaftete Raststätten sind hervorragende Standorte für HPC-Ladestationen: Durch die unmittelbare Nähe zu Autobahnen und der häufig hohen Verkehrsfrequenz, auch bedingt durch gastronomische Angebote, trifft hier eine hohe Nachfrage auf ein momentan noch geringes Angebot.
Mithilfe von place2charge können CPOs bewirtschaftete Raststätten schnell ausfindig machen und die Profitabilität möglicher Ladepunkte analysieren. Bereits vor der Ausschreibung können Sie mit place2charge sämtliche Tank & Rast, sowie Ostdeutsche Autobahntankstellen identifizieren und bewerten lassen. Darüber hinaus haben wir Daten zu Standortwünschen und Präferenzen der EV-Community an Raststätten bereits gesammelt.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Planungsexpertise als Partner zur Verfügung, um sich optimal auf die Ausschreibung vorzubereiten und Ihre Chance zu erhöhen, die für Sie am besten geeigneten Lose zu gewinnen.
Wir informieren Sie gerne, sobald es nähere Infos zum Ablauf und Start der Ausschreibung gibt.
Weiterer Kontext zum OLG-Urteil
Fastned hatte Anfang 2023 gegen die bisherige Praxis der Tank & Rast GmbH und der Ostdeutschen Autobahntankstellen geklagt, nach welcher der Betreiber von Ladesäulen an bewirtschafteten Raststätten an die Tankstellenkonzessionen der jeweiligen Raststätte geknüpft ist. So fand bisher kein Wettbewerb um die Ladestandorte statt und der Bau von Ladesäulen wurde stets an die bereits ansässigen Tankstellen vergeben. Die Entscheidung über den Betreiber der Ladeinfrastruktur an Raststätten lag damit komplett bei Tank & Rast und der Ostdeutschen Autobahntankstellen. Nach dem Beschluss vom 06.03.2026 ist diese Praxis nicht rechtmäßig.



