Förderung für öffentliche E-LKW-Ladeinfrastruktur: Aussichtsreiche Standorte mit place2charge finden

Das Bundesministerium für Verkehr bringt den bislang größten Förderaufruf für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge auf den Weg: Über einen Zeitraum von vier Jahren steht eine Milliarde Euro zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit place2charge die attraktivsten E-LKW-Ladestandorte für Ihren Förderantrag finden.

Mit dem neuen Förderprogramm für öffentliche Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge gibt das Bundesministerium für Verkehr einen starken Anreiz für die Beschleunigung des flächendeckenden Ausbaus von Ladeinfrastruktur im Güterverkehr in Deutschland. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Diese Summe teilt sich auf nicht-öffentliche sowie öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auf.

In der ersten Runde der Förderung stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung, die auf drei Aufrufe (nicht-öffentliche LIS für KMU, nicht-öffentliche LIS für Unternehmen, öffentliche LIS) aufgeteilt werden. Anträge für Aufruf C, öffentliche E-LKW-Ladeinfrastruktur, können vom 26.05.2026 bis zum 07.07.2026 eingereicht werden. Aufgrund technischer Probleme beim Projektträger ist das Bewerbungsportal bislang jedoch nicht geöffnet. Die Antragsfrist bis zum 07.07.2026 bleibt allerdings bestehen.

Mit place2charge die förderungsstärksten Ladestandorte gezielt identifizieren

Mit place2charge können CPOs, die einen Förderantrag für öffentliche E-LKW-Ladeinfrastruktur einreichen wollen, die attraktivsten Standorte identifizieren und schon bei der Planung die wichtigsten Kriterien auf Erfolg des Antrags berücksichtigen.

Über die place2charge-Flächensuche können LKW-Parkflächen, die noch nicht mit E-LKW-Ladeinfrastruktur ausgestattet sind, jedoch an wichtigen Verkehrsachsen liegen, auf einen Blick ausfindig gemacht werden. Anhand deutschlandweiter Daten zu Verkehrsströmen des Güterverkehrs können CPOs so optimale Standorte für E-LKW-Ladeinfrastruktur finden. Im nächsten Schritt können dann speziell auf Güterverkehrsstandorte angepasste Prognosen durchgeführt werden. So sehen CPOs nicht nur, welche Standorte geeignet sind, sondern auch, von welchen sich in Zukunft die höchste Auslastung erwarten lässt.

Das verspricht eine effiziente Nutzung der Förderung, nicht nur um ein dichtes Netz an Ladepunkten für E-LKW zu schaffen, sondern dieses auch an Standorten zu platzieren, die für den Schwerlastverkehr wirklich relevant sind und an strategisch wichtigen Routen liegen.

Ein wichtiges Kriterium für den Erfolg eines Antrags ist zudem, ob der eingereichte Standort entlang des in der AFIR festgelegten TEN-V-Kernnetzes liegt. Mit place2charge können Standorte entlang des TEN-V-Kernnetzes identifiziert und überprüft werden.

Erfahren Sie hier noch mehr zu AFIR-relevanten Standortfaktoren und zur Umsetzung zentraler AFIR-Verordnungen mit place2charge.

Die Förderung im Überblick

Die Förderung für Ladeinfrastruktur für schweren Güterverkehr ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Deutschen Bundesregierung. Nach der ersten Antragsphase, die für öffentliche Ladeinfrastruktur (Aufruf C), vom 26.05.2026 bis zum 07.07.2026 geht, werden über das Jahr 2026 hinaus noch weitere folgen.

Neben dem Aufbau von Ladeinfrastruktur sind auch der Netzanschluss, Batteriespeicher, sowie Lade-, Last-, und Energiemanagementsysteme förderfähig.

Antragsteller können einige Punkte beachten, um die Erfolgschance ihres Antrags zu erhöhen: Zum einen spielt die Förderintensität eine große Rolle. Gefördert werden Anträge von bis zu 500 Euro pro kW. Förderanträge mit niedrigerem Volumen werden bevorzugt behandelt. Dies ist der größte Hebel für den Erfolg eines Förderbegehrens (70%). Zudem bringt die AFIR-Relevanz eines eingereichten Standorts einen entscheidenden Vorteil (20%). Ein geplantes Durchleitungsmodell bringt ebenso Vorteile (10%).

Bedingungen für eine erfolgreiche Förderung öffentlicher E-LKW-Ladeinfrastruktur (Aufruf C)

  • Die Ladeinfrastruktur muss uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich sein (bspw. an Rastanlagen, Ladehubs oder großen Umschlagpunkten).
  • Pro Ladepunkt muss eine Leistung von mindestens 100 kW (DC) vorliegen.
  • Pro Ladestandort muss mindestens eine Nennleistung von 1500 kW erreicht werden. Mindestens ein Ladepunkt muss eine Leistung von 350 kW oder mehr aufweisen.
  • Es kann höchstens ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Mehrere Standorte können in einem Antrag zusammengefasst werden.
  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei fünf Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können zusammen maximal 30 Millionen Euro Förderung erhalten.
  • Die Flächen für die Errichtung des Ladestandorts müssen sich innerhalb Deutschlands befinden.
  • Der Strom für die Ladestandorte muss durchgehend aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Bereits vor Antragstellung muss ein Netzanschlussbegehren beantragt oder ein ausreichend dimensionierter Netzanschluss am Standort vorhanden sein.


Mehr Informationen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge gibt es bei der Nationalen Leitstelle. Die Antragsabwicklung erfolgt beim Projektträger Jülich.